Seit 2007 werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt. Darüber hinaus gibt es in den letzten Jahren Überlegungen, einen Schweizer Trust zu etablieren, das heisst die Gründung eines Trusts nach schweizerischem Recht zu ermöglichen. Das gesteigerte Interesse am Trust legt es nahe, einen Blick ins Nachbarland Liechtenstein zu werfen, das bereits seit 1926 über ein eigenständiges Trustrecht verfügt.
Der Vortrag geht nach einer kurzen Einführung in das liechtensteinische Trustrecht auf Besonderheiten wie die Berechtigung des Trustees (Treuhänders) am Treugut, das sogenannte Spurfolgerecht und Möglichkeiten der Asset Protection ein. Kurz soll auch auf die liechtensteinische Treuhand eingegangen werden, die sich wesentlich von ihrem schweizerischen Pendant unterscheidet und einen ersten Anstoss für eine Reformdiskussion in der Schweiz bilden könnte.
Der Referent
Ass.-Prof. MMag. Dr. iur. Mathias Walch, LL.M. (Yale), Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck
Anmeldung erforderlich
Bis 15. Januar 2021 bei Mathias Walch ( ). Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Teilnahme via Zoom.
Begrüssung und Moderation
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Helmut Heiss, LL.M. (Chicago), Universität Zürich
«Zürcher Vorlesungen zum Liechtensteinischen Recht»
Mit den «Zürcher Vorlesungen zum Liechtensteinischen Recht» sollen nicht nur Studierende aus Liechtenstein angesprochen werden, die an der Universität Zürich immatrikuliert sind, sondern jedermann, der sich für das liechtensteinische Recht interessiert. Die Vorträge sind denn auch öffentlich und kostenlos. Für die Organisation und Durchführung zeichnen von Seiten Universität Zürich das an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beheimatete «Zentrum für liechtensteinisches Recht» und das «Europa Institut an der Universität Zürich» verantwortlich. Dafür, dass die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung zum liechtensteinischen Recht in die Vortragsreihe einfliessen, bürgen das Liechtenstein-Institut (Bendern FL) und die Universität Liechtenstein (Vaduz FL).
Informationen zu den Vorträgen finden sich auf den Websites des Zentrums für liechtensteinisches Recht ZLR und des Liechtenstein-Instituts.