Die Parteien und das Recht

Vortragsreihe:
100 Jahre Parteien in Liechtenstein
Datum:
20. November 2018, 18:30 - 20:00
Ort:
Liechtenstein-Institut
St. Luziweg 2
Auf dem Kirchhügel
LI 9487 Gamprin-Bendern
Zur Vortragsreihe
1918 wurden die ersten beiden Parteien Liechtensteins gegründet: die Christlich-Soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei. Sie dominierten jahrzehntelang das politische Geschehen. Selten kandidierten weitere Parteien für den Landtag. Erst 1993 konnte die Freie Liste 1993 neben den beiden Grossparteien Landtagsmandate erobern. 2013 waren erstmals vier Parteien im Landtag vertreten. Das Jubiläum ist ein Anlass, um in einer Vortragsreihe auf die Parteiengeschichte und die aktuelle Situation einzugehen.

 

Mit den politischen Parteien würdigt die Vortragsreihe einen zentralen politischen Akteur, der jüngst oft gescholten wurde, aber nichts an seiner Relevanz verloren hat. Das Liechtenstein-Institut bietet einen wissenschaftlich fundierten Überblick über die Entstehung der Parteien in Liechtenstein, ihre rechtliche und politische Stellung und Funktion im politischen System sowie über konkrete Herausforderungen, die sich den liechtensteinischen Parteien aktuell stellen. 

 

Zum Vortrag

Liechtenstein kennt kein Parteiengesetz, welches die Aufgaben, die Organisation, die Finanzierung und die Rechenschaftspflicht der Parteien umfassend regelt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Parteien keinen Vorgaben unterliegen. Ein Ziel des Vortrages besteht deshalb darin, die in der Verfassung und verschiedenen Gesetzen verstreuten Bestimmungen über die Wählergruppen, Fraktionen und Parteien zusammenzutragen und die Bedeutung dieser Begriffe zu ergründen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass in Liechtenstein neben den Parteien auch Privatpersonen, Vereine und Interessengruppen mittels Initiativen und Referenden – gemeinsam mit Parteien oder gleichsam an diesen vorbei – Themen auf die politische Agenda setzen und Landtagsbeschlüsse zurückweisen können. 
 
Der Vortrag geht auch auf die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) zur Transparenz der Parteienfinanzierung ein. Am Beispiel der Politikfinanzierung lässt sich zeigen, dass die Parteien nicht nur Gegenstand der gesetzlichen Regelungen sind, sondern auch wichtige Akteure im Prozess der Gesetzgebung.

Betreffend die Parteien gibt es keine rein technischen Fragen. Jede Regelung im Parteienrecht ist politisch und hat einen Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg der einzelnen Parteien. Alle staatlichen Organe, die mit politischen Parteien zu tun haben, sind deshalb zu ihrer strikten Gleichbehandlung aufgerufen.

 

Referentin
Prof. Dr. Patricia Schiess, Forschungsbeauftragte Recht am Liechtenstein-Institut

 

 

"Ein Parteiaustritt wäre andernorts politischer Selbstmord." Berichterstattung von Hannes Matt im Liechtensteiner Volksblatt, 21.11.2018

Liberales Parteienrecht gewährt viele Freiheiten. Berichterstattung von Julia Kaufmann im Liechtensteiner Vaterland, 21.11.2018