Das Haus Liechtenstein und die Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Konfiskation des Familien-Eigentums und ihre Folgen

Datum:
13. März 2018, 18:00 - 19:30
Ort:
Liechtenstein-Institut
St. Luziweg 2
Auf dem Kirchhügel
LI 9487 Gamprin-Bendern

Referent

Prof. Dr. Václav Horčička

Václav Horčička (*1971) hat an der Karls-Universität in Prag Geschichte und Geografie studiert. Von 2012 bis 2013 hatte er einen Forschungsauftrag für die Liechtensteinisch-Tschechische Historikerkommission inne. Seit 2014 ist er Professor für Allgemeine und Weltgeschichte am Institut für Weltgeschichte der Karls-Universität Prag.

 

Zum Vortrag

Im Zentrum des Vortrages stehen die Ursachen und Zusammenhänge, die zur Konfiszierung des Eigentums des Hauses Liechtenstein im Jahre 1945 geführt haben. Besondere Aufmerksamkeit findet die Position des Hauses Liechtenstein in der tschechischen Gesellschaft, sein Verhältnis zum tschechoslowakischen Staat und weiterhin nach dessen Auflösung durch Deutschland in den Jahren 1938/1939 zu den deutschen Besatzungsorganen.

Neben den Ursachen, die zur Konfiszierung des Eigentums des Hauses Liechtenstein im Jahre 1945 geführt haben, geht der Referent auch darauf ein, wie das Haus Liechtenstein seinen Besitz gegenüber den tschechoslowakischen Behörden zu verteidigen versuchte. Der Schwerpunkt wird auf die internationale (diplomatische) sowie die innerstaatliche (gerichtliche und Verwaltungs-)Ebene des Konflikts gelegt. 

 

Im Zusammenhang mit der oben genannten Verteidigung der Familie Liechtenstein wird die Rolle der Schweiz als Repräsentantin der liechtensteinischen Interessen im Ausland untersucht. Daneben geht es insbesondere um die Analyse des Falles vor den verschiedenen tschechoslowakischen Instanzen, hauptsächlich dem Obersten Verwaltungsgericht. Auch die Sichtweise der beteiligten tschechoslowakischen Behörden sowie ihr Vorgehen gegenüber dem Haus Liechtenstein bleiben nicht unbeachtet. Der Vortrag behandelt den Zeitraum bis zum kommunistischen Putsch in der Tschechoslowakei 1948, als die Angelegenheit „eingefroren“ wurde.