Abstract
Der Beitrag vermittelt einen aktuellen Überblick über das liechtensteinische Recht der Gegenwart (und womöglich der Zukunft) betreffend die hiesigen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Anlass seiner Entstehung ist die 2023 durchgeführte Vernehmlassung zur Verfassungsänderung und Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes (RelGG). Folgende vier Fragenkomplexe werden im Beitrag beantwortet:
1. Was kennzeichnet das heute geltende Staatskirchenrecht (im Normgefüge von Völker-, Verfassungs- und Gesetzesrecht) in Liechtenstein? Wie lauten exemplarisch die einschlägigen Normen?
2. Warum weist die Zukunft hierzulande aus rechtlicher, internationaler, gesellschaftlicher usw. Sicht in Richtung eines offeneren Religionsverfassungsrechtes?
3. Welche Anläufe in eine solche Zukunft wurden seit Errichtung des Erzbistums Vaduz 1997 bereits unternommen? Warum gelangte die dabei angestrebte Entflechtung von Staat und Kirche, namentlich der Bericht und Antrag von 2012, letztlich nicht zum Ziel?
4. Welchen neuen Weg in die Zukunft eines Religionsverfassungsrechts schlägt der Vernehmlassungsbericht von 2023 konkret vor? Wie sind Konzept, Zielsetzung, Umsetzung dabei neu angelegt?