Neues Arbeitspapier: Das Verhältnis von EWR-Recht zum Verfassungsrecht

01.03.2023 - Neue Publikation
Unter dem Titel «Das EWR-Recht als Teil der liechtensteinischen Rechtsordnung» hat Valérie Morat das erste Arbeitspapier des Liechtenstein-Instituts für das Jahr 2023 vorgelegt. Es handelt sich um einen wertvollen Beitrag zum Verhältnis zwischen EWR-Recht und dem Verfassungsrecht. Die Beziehung zwischen den beiden Rechtsebenen – wenn sie denn überhaupt unterschiedlich sind – ist gerade für Liechtenstein von grosser Bedeutung.

Bekanntermassen wirkt sich EWR-Recht auf die gesamte liechtensteinische Rechtsordnung aus. Aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung des EWR-Abkommens werden laufend neue EU-Rechtsakte in dessen Anhänge übernommen. Damit werden sie – aufgrund des monistischen Völkerrechtsverständnisses – auch Teil des innerstaatlichen Rechts.

Morat untersucht die Geltung und Einordnung des EWR-Rechts in Liechtenstein aus innerstaatlicher Sicht. Insbesondere widmet sie sich der Frage nach dem Rang des EWR-Rechts im Stufenbau der liechtensteinischen Rechtsordnung. Daran schliesst sich eine weitere Frage an, nämlich inwieweit innerstaatliche Rechtsnormen am Massstab des EWR-Rechts überprüft werden können.

Gerade angesichts der vielfältigen Diskussionen darüber, wie sich nationales Verfassungsrecht zu europäischem Recht verhält, kommt der vorliegende Beitrag zur richtigen Zeit.