Vom Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht in Liechtenstein

Vortragsreihe:
Rezeption und Fortentwicklung im liechtensteinischen Recht
Datum:
11. Mai 2023, 17:00 - 18:30

Zum Vortrag
Hinsichtlich der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist die heutige Rechtslage in Liechtenstein eine staatskirchenrechtliche, beruhend auf den hiesigen Verhältnissen am Ende des 19. Jahrhunderts: Die Verfassung von 1921 anerkennt öffentlich-rechtlich allein die römisch-katholische Landeskirche, während die anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften staatlich nicht eigens eingebunden sind. Dies steht inzwischen in einer eklatanten Schieflage zur heutigen Religionslandschaft und -praxis hierzulande. Der Weg in die Zukunft führt – insofern herrscht grundsätzliche Einigkeit – weg vom Staatskirchenrecht hin zu einem vielseitigen Religionsverfassungsrecht. Die bisherigen Anläufe hierzu blieben jedoch erfolglos. Es fragt sich daher, auf welchem Weg Liechtenstein zu einem zeitgemässen und zukunftsträchtigen Religionsverfassungsrecht gelangen könnte. 

 

Referent
Dr. iur. Emanuel Schädler, LL.M.
Liechtenstein-Institut, Gamprin-Bendern

 

Präsentation

 

Link zum Vortrag (zoom)

 

Vortrag im Rahmen der Reihe „Rezeption und Fortentwicklung im liechtensteinischen Recht“ – eine Kooperation zwischen dem Forschungszentrum und Doktoratskolleg Liechtensteinisches Recht der Universität Innsbruck und dem Liechtenstein-Institut 

 

Forschungszentrum Liechtensteinisches Recht, Universität Innsbruck