So nah und doch so fern: Ein Rechtsvergleich der Volksinitiative im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz

Vortragsreihe:
Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht
Datum:
3. März 2020, 12:00 - 14:00
Ort:
Universität Zürich
Karl Schmid-Strasse 4, Raum KO2-F-152
Zürich

Bei der Darstellung der Regelung der Volksinitiative werden die Unterschiede im Vordergrund stehen. In Liechtenstein sind Initiativbegehren – anders als in der Schweiz – sowohl für Verfassungs- als auch für Gesetzesänderungen zulässig. Sie müssen bei der Regierung angemeldet und vom Landtag inhaltlich vorgeprüft werden. Erklärt der Landtag ein Begehren wegen Verstoss gegen die Verfassung oder gegen Staatsverträge für nichtig, kann das Initiativkomitee den Staatsgerichtshof anrufen. Nicht vom Schweizer Recht beeinflusst ist auch das Erfordernis, Volksinitiativen mit einem Bedeckungsvorschlag zu versehen, falls ihre Umsetzung zu grösseren finanziellen Aufwendungen führen wird.

 

Apéro offeriert von LNR Lorenz Nesensohn Rabanser Rechtsanwälte, Vaduz

 

Die neue Reihe «Zürcher Vorlesungen zum Liechtensteinischen Recht»

Mit den «Zürcher Vorlesungen zum Liechtensteinischen Recht» sollen nicht nur Studierende aus Liechtenstein angesprochen werden, die an der Universität Zürich immatrikuliert sind, sondern jedermann, der sich für das liechtensteinische Recht interessiert. Die Vorträge sind denn auch öffentlich und kostenlos.

 

Für die Organisation und Durchführung zeichnen von Seiten Universität Zürich das an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beheimatete «Zentrum für liechtensteinisches Recht» und das «Europa Institut an der Universität Zürich» verantwortlich. Dafür, dass die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung zum liechtensteinischen Recht in die Vortragsreihe einfliessen, bürgen das Liechtenstein-Institut (Bendern FL) und die Universität Liechtenstein (Vaduz FL).

 

Informationen zu den Vorträgen finden sich auf den Websites des Zentrums für liechtensteinisches Recht ZLR und des Liechtenstein-Instituts. Die beiden für Mai 2020 angekündigten Vorträge müssen wegen des Coronavirus leider auf Herbst 2020 verschoben werden.

 

Die Referentin und der Referent

Prof. Dr. iur. Patricia Schiess, Forschungsleiterin Recht am Liechtenstein-Institut

PD Dr. iur.  Goran Seferovic, Stv. Leiter des Zentrums für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law und Privatdozent an der Universität Zürich

 

Sowohl Goran Seferovic als auch Patricia Schiess habilitierten an der Universität Zürich zu einem Thema aus dem Bereich der politischen Rechte. Seferovic ist ein ausgewiesener Kenner der Volksinitiative, beschäftigte er sich doch in seiner Habilitationsschrift von 2018 mit diesem Thema. «Volksinitiative zwischen Recht und Politik. Die staatsrechtliche Praxis in der Schweiz, den USA und Deutschland», lautete ihr Titel. Demgegenüber publizierte Schiess schon öfter zu den politischen Parteien (in ihrer Habilitationsschrift rechtsvergleichend Schweiz – Belgien, unterdessen auch zu den liechtensteinischen Parteien). Seit 2013 arbeitet Schiess am Liechtenstein-Institut, unter anderem am online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung verfassung.li. Seferovic ist seit 2018 stellvertretender Leiter des Zentrums für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law, in Winterthur.

 

Veranstaltungsprogramm und Hinweis auf die weiteren Vorträge