„Ehe für alle“ – Grundrechtliche Überlegungen

Datum:
16. November 2020, 12:15 - 13:45

Zum Vortrag
Vor einiger Zeit hatte der liechtensteinische Staatsgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom Rechtsinstitut der Ehe verfassungs- und EMRK-konform ist. Anders als der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte der Staatsgerichtshof keine rechtlichen Bedenken dagegen, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verwehren.

Diese Entscheidung ist nun Anlass, die (grund-)rechtlichen Rahmenbedingungen der „Ehe für alle“ näher zu analysieren. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Anforderungen der EMRK gelegt werden. Überdies soll die Thematik auch aus einer rechtsvergleichenden Perspektive betrachtet werden.

 

Referentin
ao. Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh lehrt und forscht am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck. Sie hat zahlreiche Vorträge und Publikationen zu grundrechtlichen Themen verfasst und war u.a. Mitglied einer ministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema „Religiöse Symbole bei Gericht“.

 

Anmeldung erforderlich
Bis 12. November 2020 an info(at)liechtenstein-institut.li. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Teilnahme via Zoom.

 

Ehe für alle: «Deutlicher lässt sich die Diskriminierung nicht betonen». Berichterstattung von Julia Strauss, Liechtensteiner Vaterland, 17. November 2020
Vom Adoptionsrecht zur «Ehe für alle». Berichterstattung von Sebastian Albrich, Liechtensteiner Volksblatt, 18. November 2020