Vortragsreihe mit Diskussion Programm Referent:
Dr. Herbert Wille Dienstag, 6. Mai 2014, 18.00 Uhr
Fürst und Volk als Träger der Staatsgewalt Die Verfassung von 1921 erklärt in Art. 2 den Landesfürsten und das Volk als Mitträger und Mitinhaber der Staatsgewalt.
Presseartikel, 7. Mai 2014 im Liechtensteiner Vaterland
Presseartikel, 7. Mai 2014 im Liechtensteiner Volksblatt
Dienstag, 13. Mai 2014, 18.00 Uhr
Der Landtag als Volksvertreter Der Landtag ist in seinem personellen Bestand ein Organ des Staates, das vom Volk in einem Wahlakt bestellt wird. Dies legitimiert ihn als Repräsentationsorgan. Der vom Landtag geformte Wille ist nach der Staatslehre unmittelbar als Wille des Volkes zu betrachten.
Presseartikel, 14. Mai 2014 im Liechtensteiner Vaterland
Presseartikel, 14. Mai 2014 im Liechtensteiner Volksblatt
Dienstag, 20. Mai 2014, 18.00 Uhr
Die Charakterisierung des Regierungssystems Die Forderung nach einer «Parlamentarisierung» der Regierung, also deren Anbindung an den Landtag, beherrschte die Verfassungsauseinandersetzung 1921. Hierbei ging es um eine massgebliche Machtfrage.
Presseartikel, 22. Mai 2014 im Liechtensteiner Vaterland
Presseartikel, 21. Mai 2014 im Liechtensteiner Volksblatt
Dienstag, 27. Mai 2014, 18.00 Uhr
Der Staatsgerichtshof als Hüter der Verfassung Die Verfassung 1921 hebt sich durch die Verfassungsgerichtsbarkeit vom monarchischen Konstitutionalismus der Verfassung 1862 ab. Der Staatsgerichtshof hat das «letzte Wort» über Inhalt und Geltung der Verfassung.
Presseartikel, 28. Mai 2014 im Liechtensteiner Vaterland
Presseartikel, 28. Mai 2014 im Liechtensteiner Volksblatt