ABGESAGT: Der EFTA-Gerichtshof

Vortragsreihe:
Liechtenstein im EWR - Wie viel Mitwirkung ist möglich, wie viel Fremdbestimmung nötig?
Datum:
23. April 2020, 18:30 - 20:00
Ort:
Liechtenstein-Institut
St. Luziweg 2
Auf dem Kirchhügel
LI 9487 Gamprin-Bendern

Zum Programm der Veranstaltung

Einheitliche Auslegung von EU- und EWR-Recht: Warum ist dies nötig und gibt es Spielraum?
Impulsvortrag von Georges Baur

Gespräch mit Bernd Hammermann, Richter am EFTA-Gerichtshof
EFTA Court

 

Zur Vortragsreihe

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist für Liechtenstein das bei weitem wichtigste Abkommen zur Gestaltung seiner Beziehungen zur Europäischen Union (EU). Auch aus Sicht der EU nimmt das EWR-Abkommen eine Sonderstellung ein, da kein anderes Abkommen zwischen der EU und einem Nicht-EU-Mitgliedstaaten über einen so differenzierten institutionellen Rahmen verfügt.

Im Rahmen einer mehrteiligen Veranstaltungsreihe möchte das Liechtenstein-Institut die Bedeutung der Institutionen des EWR für dessen Funktionsweise analysieren. Zu diesem Zweck werden jeweils in einem Impulsreferat relevante Fragen zur Europäischen Integration gestellt und mit den Aufgaben der einzelnen Institutionen der Zwei-Pfeiler-Struktur des EWR verknüpft. Anschliessend werden im Gespräch mit der jeweiligen Vertreterin bzw. dem jeweiligen Vertreter Liechtensteins, die Arbeitsweise und Herausforderungen der einzelnen Organe des EWR vertieft.