Ospelt, Lukas (2022): Das Verbot fremder Kriegsdienste nach Art. 15 des liechtensteinischen Staatsschutzgesetzes. Gamprin-Bendern (Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut, 73).

Erscheinungsjahr:
2022
Autor/-in:
Band-Nummer:
73

Abstract

Der vorliegende Beitrag spürt dem Gehalt und der Reichweite des Verbotes fremder Kriegsdienste gemäss Art. 15 des liechtensteinischen Staatsschutzgesetzes von 1949 nach. Der Beitrag zeigt, dass der historische Gesetzgeber keine Unterscheidung zwischen den Begriffen des «Kriegsdienstes» und des «Militärdienstes» getroffen hat. Daraus folgt, dass der Tatbestand des «fremden Kriegsdienstes» bereits durch die Wehrdienstleistung im Frieden hergestellt wird. Die Praxis, dass liechtensteinische Doppelbürger ihren Militärdienst im Ausland ohne die nach dem Wortlaut des Gesetzes erforderliche Bewilligung der liechtensteinischen Regierung absolvieren, bedarf daher einer «liberalen Auslegung» des Staatsschutzgesetzes. Der Beitrag regt die Revision von Art. 15 des Staatsschutzgesetzes nach schweizerischem Vorbild an, wobei auch die Problematik des Militärdienstes liechtensteinischer Doppelbürger präzise gelöst werden sollte. Ein erklärtes Ziel des Staatsschutzgesetzes ist zudem nach den Gesetzesmaterialien die Verhinderung des Söldnerwesens unter liechtensteinischer Beteiligung. In Übereinstimmung mit dem von Liechtenstein 2009 unterzeichneten Montreux-Dokument betreffend private Sicherheits- und Militärunternehmen sollte daher die Rezeption des schweizerischen Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) von 2013 geprüft werden.

Schlagwörter: Doppelbürger, Kriegsdienst, Militärdienst, Söldner, Staatsschutzdelikte, Staatsbürgerschaft, Strafgesetzbuch