Abstract
Liechtenstein pflegt enge Beziehungen zu seinen Nachbarn (insbesondere durch den Zollanschlussvertrag mit der Schweiz) und ist Mitglied zahlreicher internationaler und europäischer Organisationen. In diesem Beitrag geht es um die rechtliche Bewältigung dieser zum Teil schon alten, aber sich stetig weiter entwickelnden Beziehungen. Die Pflege dieser dicht verwobenen wirtschaftlichen Verhältnisse ist – so Georges Baur – nur zu dem Preis zu haben, dass das Recht des Vertragspartners auch für Liechtenstein zur Anwendung gelangt. Er stellt deshalb diese automatische Rechtsübernahme der so genannten dynamischen Rechtsübernahme gegenüber, die sich aus der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins ergibt.
Schlagwörter: Beziehungen zur Schweiz und zu Europa; Binnenmarkt; Zollvertrag; EWR-Abkommen; Rechtsetzung; Dynamische Rechtsübernahme; Automatische Rechtsübernahme; Vorlagepflicht