Der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung ist um weitere Artikel der Landesverfassung ergänzt worden. Damit steht zu über der Hälfte der Verfassungsbestimmungen eine Kommentierung bereit, welche die Materialien, die einschlägige Literatur und die Judikatur von StGH, VGH, EGMR und EFTA-Gerichtshof verarbeitet.