Zwei rechtsvergleichende Beiträge über die liechtensteinischen Gemeinden

08.11.2017 - Neue Publikation
Die beiden neuen Publikationen behandeln Gemeindekooperationen und die Kompetenzen der Gemeinden bei der Verleihung des Staatsbürgerrechts. Die beiden Artikel gehen zurück auf die im Herbst 2016 durchgeführte Vortragsreihe „Gemeinden – Geschichte, Bedeutung, Entwicklung“.
Peter Bussjägers Beitrag über die Gemeindekooperationen in Liechtenstein und in Vorarlberg knüpft an der im liechtensteinischen Gemeindegesetz bloss sehr knapp vorgenommenen Regelung der Zweckverbände an. Er analysiert die in Liechtenstein praktizierten Formen der Zusammenarbeit der Gemeinden und vergleicht sie mit den gesetzlichen Vorgaben für die Gemeinden Vorarlbergs. Er kommt dabei zum Schluss, dass die Rechtsgrundlagen in Liechtenstein verfeinert werden sollten. Dabei ist der demokratischen Kontrolle Beachtung zu schenken.

Im Beitrag von Patricia Schiess über die Kompetenzen der Gemeinden bei der Verleihung des Staatsbürgerrechts steht demgegenüber der Spielraum der Gemeinden im ordentlichen Einbürgerungsverfahren von Ausländerinen und Ausländern im Zentrum. Sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz kommt dem Entscheid der Gemeinden eine grosse Bedeutung zu. Während in den letzten Jahre das Bundesgericht und der Gesetzgeber die Prüfungsbefugnisse der Schweizer Gemeinden eingeschränkt haben, liegen für Liechtenstein noch keine Urteile vor.

Die beiden Untersuchungen zeigen auf, dass sich den liechtensteinischen Gemeinden in vielen Punkten ähnliche Fragen stellen wie den Gemeinden ihrer Nachbarländer. Bei ihrer Beantwortung gilt es jedoch, den Eigenheiten des liechtensteinischen Rechts Rechnung zu tragen.