Ist das liechtensteinische Gemeindebürgerrecht noch zeitgemäss?

09.05.2018 - Neue Publikation
Eine neue Publikation von Martina Sochin D'Elia widmet sich dem Thema Gemeindebürgerrecht. Sie geht der Frage nach, inwieweit das Gemeindebürgerrecht heutzutage noch tragfähig ist.
Gemeinsam mit der Schweiz ist Liechtenstein der einzige noch verbliebene europäische Staat, der ein Gemeindebürgerrecht kennt. Seit 1864 sind in Liechtenstein das Gemeindebürgerrecht und das Staatsbürgerrecht aneinander geknüpft. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Zugang zum liechtensteinischen Bürgerrecht in mehreren Schritten erleichtert. Zusätzlich zur Möglichkeit einer ordentlichen Einbürgerung über eine Gemeindebürgerabstimmung existieren verschiedene erleichterte Einbürgerungsverfahren. Der Anteil an Personen, die sich über eine Bürgerabstimmung einbürgern lassen, hat seit den Möglichkeiten der erleichterten Einbürgerung drastisch abgenommen. 

Der allgemeine Bedeutungsverlust der ordentlichen Einbürgerungen, verbunden mit der Tatsache, dass die geheimen Einbürgerungsabstimmungen innen- wie auch aussenpolitisch immer wieder kritisiert werden, lässt die Frage aufkommen, inwieweit das Gemeindebürgerrecht heutzutage noch tragfähig ist.

Der Artikel geht zurück auf die im Herbst 2016 durchgeführte Vortragsreihe „Gemeinden – Geschichte, Bedeutung, Entwicklung“.