Fremde Militärdienste ohne Bewilligung der Regierung

24.05.2022 - Neue Publikation
In einem Arbeitspapier des Liechtenstein-Institutes beleuchtet Lukas Ospelt den Gehalt und die Reichweite des Verbotes fremder Kriegs- bzw. Militärdienste ohne die erforderliche Bewilligung seitens der Regierung gemäss Art. 15 des liechtensteinischen Staatsschutzgesetzes. Dabei wird insbesondere die Problematik des Militärdienstes liechtensteinischer Doppelbürger im Ausland aufgezeigt.

Das Arbeitspapier regt die Revision von Art. 15 des Staatsschutzgesetzes sowie die Rezeption des schweizerischen Bundesgesetzes von 2013 über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) an und führt hierfür die völker- und menschenrechtsorientierte Ausrichtung der liechtensteinischen Aussenpolitik ins Treffen.