Erste geschriebene Verfassung

13.11.2018 - Vor 200 Jahren
Am 9. November 1818 erhielt Liechtenstein seine erste geschriebene Verfassung. Mit dem Erlass der sogenannten Landständischen Verfassung kam Fürst Johann I. einer Verpflichtung nach, die sich aus der drei Jahre zuvor eingegangenen Mitgliedschaft im Deutschen Bund ergab.
Die Landständische Verfassung zementierte die absolutistischen Verhältnisse im Land für fast fünf Jahrzehnte. Der neu geschaffene Ständelandtag hatte kaum politische Rechte – in den ersten zehn Jahren seiner Tätigkeit ging einzig die Einführung der Hundesteuer 1829 auf seine Anregung zurück. 1861 jedoch handelten die Landstände mit Fürst Johann II. die neue, 1862 in Kraft getretene Konstitutionelle Verfassung aus. Bis dahin blieb die Landständische Verfassung in Kraft – mit einem Unterbruch in der revolutionären Phase von 1849 bis 1852. 

 

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Bild: Erste Seite der Landständischen Verfassung vom 9. November 1818 (LI LA, B 95/011/001).