Die Verfassungsgeschichte Liechtensteins

28.07.2020 - Neue Publikation
Der dritte Band des Handbuchs der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert ist publiziert worden. Dieser widmet sich den Jahren 1848 bis 1870. Im Band enthalten ist auch ein Landesbericht zu Liechtenstein, welcher von Herbert Wille verfasst wurde.

Band 3 setzt die vorangegangene Betrachtung der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung Europas im 19. Jahrhundert fort. Jeder der 28 Länderartikel gliedert sich in zwölf Unterkapitel und behandelt die Themen Verfassungsstruktur, Wahlrecht und Wahlen, Grundrechte, Verwaltung, Justiz, Militär, Verfassungskultur, Kirche, Bildungswesen, Finanzen sowie Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung. Dank des einheitlichen Gliederungsschemas ist somit ein vergleichender Zugang zur europäischen Verfassungsentwicklung im Zeitraum 1848 bis 1870 möglich. In ihrer ausführlichen Einleitung legen die Herausgeber mit einer vergleichenden Synthese der Länderbeiträge die Grundlage für künftige komparatistische Forschungen.

Der Band setzt mit der grossen europäischen Revolutionswelle von 1848/49 ein und veranschaulicht die weitere Ausgestaltung des spannungsreichen Verhältnisses zwischen mehrheitlich monarchisch geprägter Staatsspitze und nach politischer Partizipation drängender Bürger- und Arbeiterschaft bis 1870.

Im Falle von Liechtenstein umfasst der Untersuchungszeitraum den Beginn der liechtensteinischen Verfassungsbewegung, konkret im Entwurf des Verfassungsrates vom 1. Oktober 1848, die Entstehung der Konstitutionellen Verfassung von 1862, die den kulturellen und wirtschaftlichen Aufschwung einleitete, und das Kriegsjahr 1866, in dem die Auflösung des Deutschen Bundes eine aussenpolitische Zäsur für Liechtenstein bedeutete.