«Betr. Sozialhilfe-Gesetz» – neues Arbeitspapier
Bereits in den Jahrzehnten zuvor waren mehrere erfolglose Anläufe genommen worden, um das aus dem Jahr 1869 stammende Armengesetz zu revidieren, um Entwicklungen und veränderten Anforderungen im und an das Fürsorgewesen Rechnung zu tragen. Das Mitte der 1960er-Jahre ausgearbeitete Sozialhilfegesetz folgte auf ein beinahe 100-jähriges Armengesetz und ersetzte gleichzeitig einen 1963 ausgearbeiteten Entwurf für ein Fürsorgegesetz, das die Vernehmlassung bei den Gemeinden bereits durchlaufen hatte.
Innerhalb weniger Monate erarbeiteten Experten der aufstrebenden Disziplin der Sozialen Arbeit einen Gesetzesentwurf, der eine moderne Sozialgesetzgebung auch im Namen sichtbar machte. Das Sozialhilfegesetz setzte den normativen Rahmen für die Entwicklungen im Sozialwesen der darauffolgenden Jahre in Liechtenstein.