Verwaltungsverfahrensrecht – Entstehung, Entwicklung und Reform unter besonderer Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung

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Ist abgeschlossen:
Ja
Im Nachgang zur Verfassung von 1921 trat hierzulande im Jahre 1922 das Landesverwaltungspflegegesetz (LVG) in Kraft, welches bis heute das liechtensteinische Verwaltungs(beschwerde)verfahren im inländischen Instanzenzug regelt. Das LVG, bedingt durch seine Entstehungsgeschichte, weist seit jeher einige Eigentümlichkeiten auf, die es zu einem besonderen verfahrensrechtlichen Erlass machen, welcher für die juristische Praxis Herausforderungen schafft. Nicht zuletzt deshalb ist mittlerweile eine Revision des LVG bzw. des liechtensteinischen Verwaltungsverfahrensrechts insgesamt absehbar. 


Der Umbruch zwischen alter und neuer Rechtslage soll zum Anlass genommen werden, im vorliegenden Projekt das liechtensteinische Verwaltungsverfahrensrecht einer umfassenden wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen. Eine solche wissenschaftliche Gesamtdarstellung fehlt bislang und die wenige bestehende Literatur zu spezifischen Fragen ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Diese Lücke gilt es daher zu schliessen. Aber auch aus Sicht der juristischen Praxis ist das vorliegende Projekt begrüssenswert, da dessen Ergebnisse bei der Anwendung des Verwaltungsverfahrensrechts künftig eine fundierte und aktuelle Handreichung bieten werden, auf die in Zweifelsfällen zurückgegriffen werden kann.

Dementsprechend bezweckt das Projekt, das heutige liechtensteinische Verwaltungsverfahren im LVG in seiner Entstehung und Entwicklung bis hin zu seiner Gestalt de lege lata verständlich zu machen sowie rechtsgeschichtlich und rechtsvergleichend zu würdigen. Hinsichtlich der bevorstehenden Reform des liechtensteinischen Verwaltungsverfahrensrechts sollen deren neue Vorschriften, insbesondere mit Blick auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten zur bisherigen Rechtslage, ebenso thematisiert werden. Schliesslich gilt es, die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung der Verwaltungsbeschwerde-Instanz (VBI) bzw. des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) überhaupt systematisch aufzuarbeiten und sie bei den genannten Ausführungen jeweils an geeigneter Stelle einfliessen zu lassen.
 

Projektdauer: 2017–2024