Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein, 75 Jahre Staatsgerichtshof

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Der liechtensteinische Staatsgerichtshof ist einer der ältesten Verfassungsgerichtshöfe in Europa. Die Institution des Staatsgerichtshofes gehört neben den demokratischen Einrichtungen zu dem auffallend Neuen in der noch heute geltenden liechtensteinischen Verfassung von 1921. Das Gesetz vom 19. Dezember 1925 über den Staatsgerichtshof hat der Verfassungsgerichtsbarkeit in manchen Bereichen eine ganz eigene Form und Gestalt gegeben. Es sind vor allem die Kontrollbefugnisse des Staatsgerichtshofes, die in ihrer Reichweite über das österreichische Vorbild hinausgehen. Dieser Band enthält die Referate, die aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes im Liechtenstein-Institut gehalten worden sind. Sie beschreiben Position und Aufgaben des Staatsgerichtshofes, nehmen Stellung zur Entwicklung seiner Grundrechtsprechung und machen bewusst, dass der Staatsgerichtshof zu den bedeutsamsten und für den liechtensteinischen Rechts- und Verfassungsstaat wichtigsten Institutionen gehört. Neben den Referaten sind zwei Beiträge in diesen Band aufgenommen worden, die thematisch mit der Institution des Staatsgerichtshofes zusammenhängen und von grossem Interesse sind.