Liechtensteinisches Umweltrecht

Fachbereich:
Forschungsbereich:
Verantwortlich:

Hauptziel des Projekts sind mehrere Monografien zum liechtensteinischen Umweltrecht als kompakte, überblicksartige Darstellungen wichtiger Aspekte. Das Erkenntnisinteresse gilt insbesondere den praxisrelevanten Ausprägungen des Umweltrechts.

 

Das Umweltrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die direkt oder indirekt nachteiligen Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen entgegenwirken sollen. Dabei kann ein erster, enger Kreis als Bewahrung des einzelnen Menschen vor Schädigungen und Belästigungen durch Immissionen, wie z.B. Lärm und Strahlen, gezogen werden. Ein zweiter, weiterer Kreis umfasst den Schutz der natürlichen Lebewesen sowie die Erhaltung der Lebensgrundlagen des Menschen und der anderen Lebewesen, etwa durch die Luftreinhaltung, den Gewässerschutz und den Bodenschutz. In einem dritten, sehr weiten Kreis können schliesslich die globalen Gefahren, wie zum Beispiel die Klimaerwärmung und die Verschmutzung der Weltmeere, verortet werden.

 

Als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts gilt das Umweltrecht als dynamische Querschnittmaterie von Impulse setzender Praxisrelevanz, etwa mit Blick auf das Verursacherprinzip oder die Verbandsbeschwerde.

 

Projektdauer: seit 2022