Welche Aufgaben muss ein Staat zwingend wahrnehmen? Diese Frage stellt sich in einem Kleinstaat wie Liechtenstein besonders pointiert. Schliesslich sind die Ressourcen in kleinen Gemeinwesen beschränkt und ist es Liechtenstein gewohnt, mit seinen Nachbarn zusammen zu arbeiten.
Das Projekt „Staatsaufgaben im Kleinstaat“ analysiert die wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Unternehmen Liechtensteins und die an Private übertragenen öffentlichen Aufgaben. Im Zentrum steht die Analyse liechtensteinischer Gesetze, des EWR-Rechts und weiterer völkerrechtlicher Übereinkommen. Wegen der beschränkten finanziellen sowie personellen Ressourcen und möglicher Befangenheit stellt sich die Frage, ob die Liechtensteiner Regeln eine unabhängige Auswahl der mit den Aufgaben betrauten Personen und eine sorgfältige Kontrolle ermöglichen. Zudem ist im Kleinstaat nicht garantiert, dass sich ein Wettbewerb einstellt. Es ist deshalb zu prüfen, ob die internationalen Vorgaben genügend auf die besonderen Verhältnisse kleiner Staaten eingehen.
Die Frage, welche Aufgaben ein Staat zwingend erledigen muss und weder an Private im Inland übergeben noch an Organisationen im Ausland abtreten darf, wird die gesamte Arbeit begleiten.
Die Untersuchungen werden mit rechtswissenschaftlichen Methoden (Analyse der Materialien, von Erlassen, Literatur und Rechtsprechung aus Liechtenstein, des EFTA-Gerichtshofes etc.) durchgeführt. Selbstverständlich finden die aktuellen politischen Diskussionen Beachtung und wird rechtsvergleichend gearbeitet.
Das Projekt wurde vom Oktober 2017 bis September 2020 durch den Schweizerischen Nationalfonds SNF (Projekt-Nummer 10001C_173313) gefördert. Einzelne Fragen werden auch nach Abschluss des Projekts aufgegriffen.