Rechtliche Analyse der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

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Ja

Bei Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 setzte es sich das Liechtenstein-Institut zum Ziel, mit dem am Institut versammelten Fachwissen bei der Einordnung und Bewältigung der Krise mitzuhelfen. Aus dem Bereich Rechtswissenschaft wurde hierzu Ende April 2020 eine erste, umfangreiche Analyse vorgelegt. Die als «Arbeitspapier» und zugleich in der Online-Zeitschrift «Jusletter» veröffentlichte Studie analysiert die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung des Coronavirus in Liechtenstein. Das Schwergewicht liegt hierbei auf der durch den Zollanschlussvertrag gegebenen engen Zusammenarbeit Liechtensteins mit der Schweiz bei der Bekämpfung von Epidemien. Die rechtliche Analyse der liechtensteinischen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurde im Februar 2021 ergänzt, wiederum mit einem Beitrag in der Online-Zeitschrift «Jusletter». Unter dem Titel «Der Schutz von Gesundheit und Gesundheitswesen» lotet er die Pflicht des Staates aus, zwischen dem erwarteten Schutz und der vermuteten Belastung durch Massnahmen abzuwägen und ihre negativen Auswirkungen abzufedern.

 

In den im Auftrag des Landtages im Dezember 2021 erstellten interdisziplinären Kurzbericht «Die Rolle des Landtages in der Coronapandemie» flossen die in den Monaten zuvor gewonnenen Erkenntnisse über die gesundheitspolitisch motivierten Massnahmen mit ein. Ebenso in die umfangreiche, wiederum interdisziplinär angelegte Studie «Impfpflicht in Liechtenstein. Rechtliche und ethische Überlegungen». Sie wurde von der Regierung in Auftrag gegeben und im Februar 2022 der Öffentlichkeit präsentiert.

 

Bei Gelegenheit erfolgten auch kurzfristig Erläuterungen für ein breiteres Publikum in liechtensteinischen Zeitungen. Eine Einordnung – nicht zuletzt für Schweizerinnen und Schweizer – nahm auch die Rezension des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 10. Mai 2022 (StGH 2022/003) im Schweizerischen Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht (ZBl) vor. Ihr schloss sich ein ausführlicherer Vergleich der Rechtsprechung Liechtensteins mit derjenigen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Er wurde im April 2023 in der Liechtensteinischen Juristen-Zeitung (LJZ) veröffentlicht.

 

Ergebnisse aus diesen verschiedenen Analysen konnten auch in das Projekt „Aufarbeitung der Corona-Pandemie“ einfliessen, in dem es ebenfalls verschiedene rechtliche Fragen zu beantworten gab.

 

Projektdauer: März 2020 bis April 2023