Rechtliche Analyse der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienförderung

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Es wird viel über die Herausforderungen durch die Digitalisierung der Medien gesprochen. Das heisst jedoch nicht, dass Radio und Fernsehen nicht mehr von Bedeutung wären. Im Gegenteil, die Frage nach der finanziellen Ausstattung und dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt sich angesichts der Konkurrenz vielleicht noch dringender. Aus diesem Grund gilt es, sich zu vergegenwärtigen, wie die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgestaltet ist und wie sein Auftrag lautet.


Dies Fragen werden rechtsvergleichend für den Liechtensteinischen Rundfunk sowie für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Schweiz, Österreichs und Deutschlands beantwortet. Weil gerade in einem Kleinststaat wie Liechtenstein jedes Medium einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt leisten kann, wird für Liechtenstein auch die rechtliche Ausgestaltung der Medienförderung analysiert.


In der 2022 erschienenen Publikation «Liechtenstein im Europäischen Verfassungsverbund» findet sich ein Kapitel über die Medien. Darin wird geprüft, ob in Liechtenstein die völker- und europarechtlichen Vorgaben bezüglich der Offenlegungspflichten und der fairen Mittelzuteilung an die privaten Medien respektiert werden.
 

Das LI Focus 1/2023 vom August 2023 stellt vor allem die Vorgaben des Europarates und der EU (respektive für Liechtenstein: des EWR) in den Vordergrund. Des Weiteren arbeitet es die Unterschiede zwischen dem Liechtensteinischen Rundfunk (LRF) und den privaten Medien in Liechtenstein heraus, die – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – von der staatlichen Medienförderung profitieren können.
 

Seit Anfang April 2024 liegt mit dem E-Book «Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks» eine umfassende Analyse der rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung der öffentlichen Radio- und Fernsehanstalten der vier deutschsprachigen Staaten und der Medienförderung in Liechtenstein vor.

 

Für ein breiteres Publikum wurden verschiedene Erkenntnisse aus der Untersuchung am 16. April 2024 am Liechtenstein-Institut und am 27. Mai 2024 in einem Webinar von Weblaw erläutert. Die Unterlagen zu den beiden Veranstaltungen finden sich in der Rubrik «Veranstaltungen des Liechtenstein-Instituts» respektive «Weitere Veranstaltungen» auf der rechten Seite. Am 24. Juni 2024 hatte Patricia Schiess überdies Gelegenheit, im Podcast Ars Boni 508 verschiedene Punkte der Studie näher zu erläutern und auf die aktuellen Entwicklungen in Liechtenstein und der Schweiz einzugehen.


Projektdauer: 2022–2024