Funktionsweise der Prozesse und Institutionen des EWR sowie externer differenzierter Integration im Allgemeinen

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Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist das umfassendste und am stärksten institutionalisierte Abkommen, welches die EU je mit einem Nicht-Mitgliedstaat abgeschlossen hat. Das Ziel des EWR ist dabei die Schaffung eines homogenen und dynamischen Wirtschaftsraums, welcher eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausschliesst und für die Unternehmen aller EWR-Staaten ein «level playing field» schafft. Um dieses Ziel zu erreichen, muss laufend neues EWR-relevantes EU-Recht in das EWR-Abkommen übernommen werden. Die Übernahme hat dabei möglichst rasch und vollständig zu erfolgen. Ebenso muss die Anwendung dieses Rechts überwacht werden. Im Rahmen des Forschungsprojekts wird untersucht, inwieweit die Ziele des EWR-Abkommens erreicht wurden, welche Funktionsdefizite bestehen und wie diese gelöst werden können.