Wie können Drittstaaten die Rechtsetzung der EU beeinflussen?

21 Oct 2022 - Neue Publikation
In der renommierten Fachzeitschrift Journal of Common Market Studies veröffentlichten Sieglinde Gstöhl und Christian Frommelt einen Beitrag, welcher sich mit den Mitgestaltungsmöglichkeiten von Nicht-Mitgliedstaaten in der EU-Rechtsetzung auseinandersetzt.

Die Europäische Union (EU) hat im Laufe der Zeit enge Beziehungen zu den Ländern in ihrer westlichen und östlichen Nachbarschaft aufgebaut, die in der Regel die Form von Assoziierungsabkommen auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Besitzstandes annehmen. In ihrem Beitrag untersuchen Sieglinde Gstöhl und Christian Frommelt, wann, wo und wie Nichtmitgliedstaaten den Geltungsbereich und die Anwendungsbedingungen des von ihnen übernommenen EU-Rechts beeinflussen können.

Der Beitrag erweitert die Literatur über externe Europäisierung und Governance, die sich bisher hauptsächlich auf die Übernahme von EU-Regeln durch assoziierte Staaten konzentriert hat. Hierzu werden verschiedene Mechanismen definiert, welche sich über alle Phasen des Politikkreislaufs erstrecken. Auch können Nicht-Mitgliedstaaten ganz unterschiedliche Gremien nutzen. Die Ergebnisse zeigen, dass mit Blick auf die Mitgestaltung des EU-Rechts die Einflussmöglichkeiten von assoziierten Staaten umso grösser sind, je stärker die Verpflichtung zur Übernahme ist. Bei geringen Einflussmöglichkeiten gewinnen demgegenüber gemeinsame Gremien an Bedeutung, wo spezifische Anpassungen verhandelt werden können. Auch können diese gemeinsame Gremien die Übernahme verzögern.

Mit Blick auf Liechtenstein und seine Partner im EWR/EFTA-Pfeiler Island und Norwegen zeigt der Beitrag auf, dass ihnen zwar ein Stimmrecht im EU-Entscheidungsprozess fehlt, sie aber in vielen Bereichen sehr stark in den EU-Entscheidungsprozess eingebunden sind. Zudem wussten die EWR/EFTA-Staaten in den vergangenen Jahren ihren Handlungsspielraum bei der Übernahme von EU-Recht in das EWR-Abkommen oftmals geschickt zu nutzen.