(Völker-)Rechtliche Einordnung der anstehenden Entscheide zur Ausgestaltung der liechtensteinischen Medienlandschaft
Der Liechtensteinische Rundfunk (LRF) mit seinem Radioprogramm «Radio Liechtenstein» ist schon länger Gegenstand von Diskussionen. Der Landtag wird sich voraussichtlich in der September-Sitzung mit einem Nachtragskredit zur kurzfristigen Liquiditätssicherung des LRF beschäftigen und über Sanierungsmassnahmen beschliessen. Der entsprechende Bericht und Antrag der Regierung (BuA Nr. 77/2023) liegt seit dem 11. Juli 2023 vor. Die Regierung schlägt in ihm zudem ein Werbeverbot und den Ausbau des LRF im digitalen Bereich vor. Gleichzeitig hat die Regierung auch einen Bericht zur Medienförderung in die Vernehmlassung geschickt.
Spätestens seit die letzte Ausgabe des «Liechtensteiner Volksblatts» erschien, ist allgemein bekannt, dass Liechtensteins Medien auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Förderungsbeiträge reichen jedoch nicht aus, um eine Zeitung am Leben zu erhalten. Printmedien sind zusätzlich auf den Verkauf von Abonnementen und auf Werbung angewiesen. Beim Einholen von Werbeaufträgen stehen sie in direkter Konkurrenz zu Radio und Fernsehen, die ebenfalls davon betroffen sind, dass Werbung ins Internet abwandert.
Der LI Focus «Leitplanken für die Regelung des öffentlichen Rundfunks und der Medienförderung in Liechtenstein» von Patricia Schiess zeigt vergleichend die betreffenden Regeln Österreichs, Deutschlands und der Schweiz.
Schiess: Grundlage für Entscheid über Zukunft von Radio L fehlt. Beitrag von David Sele, Liechtensteiner Vaterland, 21. August 2023
Auch privates Radio kann öffentlich-rechtlichen Status erhalten. Beitrag von David Sele, Liechtensteiner Vaterland, 21. August 2023