Studie der EFTA Überwachungsbehörde (ESA) zur privaten Durchsetzung des Beihilferechts vor Gerichten

23 Jul 2019 - Neue Publikation
Am 19. Juli 2019 erschien die von der EFTA Überwachungsbehörde (ESA) in Auftrag gegebene Studie zur privaten Durchsetzung des Beihilferechts vor Gerichten der EWR/EFTA Staaten. Die Studie wurde von den Anwaltskanzleien Kluge (Oslo, Norwegen) und Advel (Reykjavik, Island) sowie dem Liechtenstein-Institut im Auftrag der ESA erstellt. Sie soll einen Überblick über die Umsetzung und Durchsetzung des Beihilferechts in den EWR/EFTA Staaten sowie über das Verfahren zur Rückforderung unrechtmässiger Beihilfen schaffen.
Die Durchsetzung des Beihilferechts ist für die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt essenziell. Die EWR/EFTA Staaten müssen daher staatliche Beihilfen bei der ESA anmelden. Zugleich haben die nationalen Gerichte die Aufgabe, die Rechte von Konkurrenten und Dritten zu schützen, wenn Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die ESA gewährt werden.
In den vergangen 25 Jahren gab es in allen EWR/EFTA Staaten nur wenige Gerichtsfälle zum Beihilferecht. Am meisten Fälle konnten in Island festgestellt werden, gefolgt von Norwegen und Liechtenstein. In Liechtenstein haben Private bisher noch nie vor Gericht gegen nicht-bewilligte Beihilfen geklagt. Allerdings gab es zwei Gerichtsprozesse wegen der Rückforderung von staatlichen Beihilfen, die in der Studie dargestellt werden.
Im Kapitel zu Liechtenstein beschreiben Sarah Schirmer und Enya Steiner den rechtlichen Rahmen und die bestehende Rechtsprechung zur privaten Durchsetzung des Beihilferechts vor den liechtensteinischen Gerichten. Für die Studie führten die beiden Doktorandinnen des Liechtenstein-Instituts auch Interviews mit verschiedenen Personen der Landesverwaltung, der liechtensteinischen Gerichte, der Gemeinden sowie mit Anwälten durch. Die Studie schliesst mit diversen Empfehlungen zur Verbesserung der privaten Durchsetzung des Beihilferechts.