Liechtenstein tritt der UNO bei

18 Sept 2020 - Vor 30 Jahren
Liechtenstein wurde vor 30 Jahren, am 18. September 1990, als 160. und damals kleinstes Mitglied in die UNO aufgenommen. Noch um 1970 hatte es eine Debatte gegeben, die sich um die Beitrittsfähigkeit der sogenannten Mikrostaaten drehte.

Die UNO (United Nations Organization) wurde vor 75 Jahren, am 26. Juni 1945, in San Francisco als Nachfolgeorganisation des Völkerbunds gegründet. Die UN-Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Zentrale Ziele der UNO sind der Weltfriede und die internationale Sicherheit, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die internationale Zusammenarbeit in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Hinsicht sowie der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Artikel 1 UN-Charta). Zu ihren Grundsätzen gehören unter anderem das Gewaltverbot und die souveräne Gleichheit ihrer Mitglieder (Artikel 2 UN-Charta).

Schon bevor Liechtenstein der Gesamtorganisation beitrat, gehörte es verschiedenen Sonderorganisationen und Organen der UNO an. Ein erster Schritt war 1950 der Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofs. 1967 stiess UN-Generalsekretär U Thant eine Debatte an, die sich um die Beitrittsfähigkeit der im Prozess der Dekolonialisierung entstehenden sogenannten Mikrostaaten drehte. Die grossen Staaten befürchteten, dass sie ihren Einfluss in einer Generalversammlung, die von vielen kleinen Staaten beherrscht würde, verlieren könnten. Um 1971 gaben die grossen Staaten, namentlich die USA, ihren Widerstand gegen den Beitritt der Mikrostaaten auf. Damit wurde auch der Beitritt Liechtensteins aktuell, zumal das Land seine Völkerrechtsfähigkeit schon in den 1970er Jahren in multilateralen Organisationen wie der KSZE (heute OSZE) und dem Europarat unter Beweis stellte.

Ab 1984 liefen im Amt für Internationale Beziehungen (seit 1987 Amt für Auswärtige Angelegenheiten) Abklärungen über einen UNO-Beitritt. Darin wurde insbesondere eine Möglichkeit zur Absicherung der liechtensteinischen Souveränität gesehen. Der Beitritt war eine Herzensangelegenheit von Erbprinz Hans-Adam, der 1984 als Stellvertreter seines Vaters Fürst Franz Josef II. die Ausübung der fürstlichen Hoheitsrechte übernahm. Am 13. Dezember 1989 billigte der Landtag den Beitritt einstimmig. Der Beitritt zu internationalen Organisationen unterlag damals noch nicht dem Referendum. Am 18. September 1990 stimmte die UNO-Generalversammlung der Aufnahme Liechtensteins per Akklamation zu.

Liechtenstein ist seit 1990 am UNO-Hauptsitz in New York durch eine Ständige Mission vertreten. Auch in den europäischen UNO-Städten Genf und Wien unterhält das Land Botschaften. Liechtenstein arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an den UNO-Agenden mit. Bisherige Schwerpunkte lagen unter anderem in den Bereichen der Menschenrechte, des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der Internationalen Strafjustiz.

Abbildung: Flagge der Vereinten Nationen (Bild: https://commons.wikimedia.org). 2020 jährt sich die Gründung der UNO zum 75. Mal und der Beitritt Liechtensteins zum 30. Mal.

 

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