«Was für eine Überraschung!» Zur Praxis und dogmatischen Einordnung des sogenannten «Überraschungsurteils» in der Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte und im Rechtsvergleich

Lecture series:
Zürcher Vorlesungen zum liechtensteinischen Recht
Date:
23 March 2021, 12:15 - 13:15

Die Rechtsfigur des Überraschungsurteils erinnert an den sagenhaften Schneemenschen Yeti: In den Schriftsätzen der Parteien und Urteilsbegründungen der Gerichte häufig angesprochen, erweist es sich in der Praxis ungleich schwieriger, ein solches Überraschungsurteil tatsächlich anzutreffen.

 

Das Referat wird sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Rolle das Überraschungsurteil im Gefüge der Verfahrensgrundrechte einnimmt, unter welchen Voraussetzungen ein solches vorliegen kann und wie die «Überraschung» behoben werden kann. Entsprechend der liechtensteinischen Tradition des Rechtsvergleichs wird dabei auch auf die Rechtsprechung der Rezeptionsländer Österreich und Schweiz eingegangen.

 

Der Referent
Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Universitätsprofessor für Staatsrecht, Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck und Leiter des Instituts für Föderalismus in Innsbruck. Seit 2009 ist er Mitglied des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein.
 

Anmeldung erforderlich
Bis 19. März 2021 an lst.heiss(at)rwi.uzh.ch. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Teilnahme via Zoom.

 

Begrüssung und Moderation
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Helmut Heiss, LL.M. (Chicago), Universität Zürich

 

Veranstaltungsflyer

 

«Zürcher Vorlesungen zum Liechtensteinischen Recht»
Mit den «Zürcher Vorlesungen zum Liechtensteinischen Recht» sollen nicht nur Studierende aus Liechtenstein angesprochen werden, die an der Universität Zürich immatrikuliert sind, sondern jedermann, der sich für das liechtensteinische Recht interessiert. Die Vorträge sind denn auch öffentlich und kostenlos. Für die Organisation und Durchführung zeichnen von Seiten Universität Zürich das an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beheimatete «Zentrum für liechtensteinisches Recht» und das «Europa Institut an der Universität Zürich» verantwortlich. Dafür, dass die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung zum liechtensteinischen Recht in die Vortragsreihe einfliessen, bürgen das Liechtenstein-Institut (Bendern FL) und die Universität Liechtenstein (Vaduz FL).

 

Informationen zu den Vorträgen finden sich auf den Websites des Zentrums für liechtensteinisches Recht ZLR und des Liechtenstein-Instituts.