Der Zweck
Das Liechtenstein-Institut ist eine wissenschaftliche Forschungsstelle und akademische Lehrstätte. Es betreibt und fördert die auf Liechtenstein bezogene Forschung. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit durch Publikationen zugänglich gemacht werden. Es bietet Lehrveranstaltungen zu Liechtenstein betreffenden Themen an. Das Liechtenstein-Institut erweitert das liechtensteinische Bildungswesen auf akademischer Stufe. Das Liechtenstein-Institut will mit seiner Tätigkeit einen verantwortungsvollen Beitrag zur Beschäftigung mit Liechtenstein und zum liechtensteinischen Selbstverständnis leisten. (Artikel 2 des Statuts des Liechtenstein-Instituts).

Gründungsversammlung im Kapitelsaal des
heutigen Pfarrhauses auf dem Kirchhügel in Bendern |
Die Gründung
Das Liechtenstein-Institut wurde am 15. August 1986 - am Staatsfeiertag des Fürstentums Liechtenstein - gegründet und nahm ein Jahr später seinen Betrieb auf.
Die Rechtsform
Als privater, gemeinnütziger Verein ist es unabhängig und parteipolitisch ungebunden. Rechtlich hat es den Status eines Hochschulinstitutes. ¨
Das Leitbild
Das Liechtenstein-Institut wurde 1986 als privates, unabhängiges Hochschulinstitut in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins mit Sitz in Bendern gegründet. Organe sind die Mitgliederversammlung, der Institutsvorstand, der Wissenschaftliche Rat und der Direktor/die Direktorin. Die wissenschaftlichen Leistungen werden vorab von Forschungsbeauftragten am Institut sowie freien Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erbracht. Die Fachbereiche von Forschung und Lehre sind Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Geschichtswissenschaft.
Das Liechtenstein-Institut ist eine wissenschaftliche Forschungseinrichtung und akademische Lehrstätte mit dem Hauptziel, Beiträge mit direktem Liechtenstein-Bezug oder zu liechtensteinrelevanten Themen (z.B. Kleinstaaten, europäische Integration, Region Alpenrhein-Bodensee) und zu einschlägigen, über Liechtenstein hinausreichenden Fragestellungen zu leisten. Damit sollen insbesondere das Selbstverständnis und die nachhaltige Entwicklung Liechtensteins wirksam unterstützt werden.
Forschungsthemen können von den Organmitgliedern des Instituts, den Forschenden, wie auch von Behörden und kooperierenden Forschungsinstituten dem Wissenschaftlichen Rat vorgeschlagen werden. Das Liechtenstein-Institut wird über eine mehrjährige Leistungsvereinbarung mit dem liechtensteinischen Staat, durch Gemeindebeiträge sowie private Spenden und Dienstleistungseinnahmen unter Wahrung des verfassungsmässig gewährleisteten Rechts auf Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit finanziert.
Das Liechtenstein-Institut verwirklicht seine Ziele durch Forschung, Lehre, Publikationen, Beiträge an externen Tagungen und Kongressen, eigene Veranstaltungen und Medienbeiträge. Es werden auch Doktorandenstellen und Praktikumsplätze bereitgestellt sowie Dienstleistungen angeboten, etwa Gutachten, Studien, Betreuung von Dissertationen und Diplomarbeiten oder Beiträge zur Berufsfortbildung und Erwachsenenbildung. Von besonderer Bedeutung für das Liechtenstein-Institut sind Kooperationen mit Forschenden ausländischer Universitäten und Hochschulen, im Land selbst die Abstimmung mit der Hochschule Liechtenstein.
Das Liechtenstein-Institut baut auf die Selbständigkeit und Eigenverantwortung seiner Forschenden. Neben fachlicher Expertise sind internationale Vernetzung und eine gute Verankerung im Land ebenso wie Interdisziplinarität, Teamorientierung und Kommunikationsfähigkeit wesentliche Voraussetzungen ihres Erfolgs.
Die Forschung des Liechtenstein-Instituts zu liechtensteinrelevanten Themen ist primär grundlagenorientiert. Bezugspunkte sind Souveränität und Identität Liechtensteins und von Kleinstaaten generell, die es in der Geschichte zu erforschen und mit Blick auf internationale Zusammenhänge und die Fortentwicklung von Politik und Recht, Wirtschaft und Gesellschaft wissenschaftlich zu begleiten gilt.