Forschungs Detail
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| Recht |
| Organisation und Zuständigkeit der obersten Staatsorgane im liechtensteinischen Staatsrecht |
| Dr. Herbert Wille |
| Das Forschungsprojekt behandelt jenen Teil des Staatsrechts, das den Aufbau und die Tätigkeit der obersten Staatsorgane festlegt, d.h. die Organisation, die Wahl und die Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane. Das Justizorganisationsrecht bleibt grundsätzlich ausgeklammert. Eine Ausnahme bildet das Recht, das den Staatsgerichtshof regelt. |
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