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Forschungs Detail

Recht
Organisation und Zuständigkeit der obersten Staatsorgane im liechtensteinischen Staatsrecht
Dr. Herbert Wille
Das Forschungsprojekt behandelt jenen Teil des Staatsrechts, das den Aufbau und die Tätigkeit der obersten Staatsorgane festlegt, d.h. die Organisation, die Wahl und die Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane. Das Justizorganisationsrecht bleibt grundsätzlich ausgeklammert. Eine Ausnahme bildet das Recht, das den Staatsgerichtshof regelt.
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